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Rechtsgebiete
Erbrecht
Beratend helfen wir Ihnen gerne, Erbstreitigkeiten schon zu Lebzeiten die Grundlage zu entziehen. Aber auch wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, setzt Fachanwalt Edgar Leibl gerne Ihre erbrechtlichen Ansprüche für Sie durch. Da RA Edgar Leibl zudem auch noch Fachanwalt für Steuerrecht ist, kann er Sie in diesen beiden meist miteinander verzahnten Rechtsgebieten überschneidend bestens beraten.
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Testamentserstellung
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Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
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Erbschafts- und Schenkungssteuer
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Erstellung von Erbverträgen zur Unternehmenserhaltung
Ansprechpartner: Edgar Leibl (Fachanwalt), Martin Asmus
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Erbrecht/ Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsanwalt
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