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Kosten

Ihr Besuch beim Rechtsanwalt – Wir kümmern uns um Sie!


Unser fachkundiges Sekretariat vereinbart mit Ihnen gerne einen Termin bei dem für Ihr benötigtes Rechtsgebiet zuständigen Rechtsanwalt. Dadurch wird gewährleistet, dass Sie stets den genau zu Ihrem Problem passenden Anwalt oder Fachanwalt an Ihrer Seite erhalten. Gerne können Sie sich schon vorab hier darüber informieren, welcher Anwalt unserer Kanzlei sich auf Ihr benötigtes Rechtsgebiet spezialisiert hat.
 

 

Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?

 

Bitte bringen Sie sämtliche den Fall betreffenden Unterlagen sowie -falls vorhanden- die Versicherungsnummer oder Schadensnummer Ihrer Rechtschutzversicherung zum ersten Termin mit. Sollten Sie bereits Schreiben von einem Gericht oder Gerichtsvollzieher erhalten haben, so notieren Sie bitte auf diesen das Datum der Zustellung an Sie. Falls wir weitere Unterlagen benötigen, werden wir Ihnen dies nach Möglichkeit vorab bereits mitteilen.

 

Was kostet ein Rechtsanwalt?

Was ein Rechtsanwalt kostet ist in Deutschland durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bindend geregelt. Die Beauftragung des Rechtsanwalts löst daher grundsätzlich einen Anspruch auf Gebühren aus. Diese werden wiederum durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anhand des Streit- bzw. Gegenstandswerts der Angelegenheit errechnet und können gerne bei uns vorab erfragt werden. Daneben sind wir auch bereit, auf der Grundlage eines Zeit- oder Pauschalhonorars Leistungen zu erbringen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass im Bereich der gerichtlichen Verfahren kein geringeres Honorar vereinbart werden darf, als dies das RVG vorgibt. Bei einer bloßen einmaligen mündlichen Beratung betragen die Gebühren gemäß § 34 RVG 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Wenn Sie als Unternehmer beraten werden wollen, müssen hingegen die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit frei vereinbart werden, da gesetzliche Vorgaben diesbezüglich fehlen. Sprechen Sie mit uns! Gerne finden wir für Ihren Fall gemeinsam mit Ihnen das passende Preismodell.

 

 

Gerne übernehmen wir die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, werden wir die anfallenden Kosten direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abrechnen, soweit Deckungszusage besteht. Andernfalls sind die Kosten von Ihnen selbst zu tragen. Dies gilt auch in Höhe der von Ihnen mit der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung.

 

 

Vollmacht

 

Damit wir Sie nach außen hin oder vor Gericht vertreten können, benötigen wir zwingend eine Vollmacht von Ihnen. Diese können Sie hier schon vorab einsehen. Sollte ein persönlicher Termin in unserer Kanzlei nicht möglich sein, können sie diese Vollmacht downloaden, unterschreiben und postalisch an uns übersenden.

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